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Allgemeine Geschäftsbedingungen und deren Kontrolle

Immer wieder haben wir im Rahmen unserer Beratungs- und Vertretungstätigkeit mit dem Thema AGBs zu tun.

Einmal stehen wir auf der Seite des Kunden, ein anderes Mal auf der Seite des Unternehmers.


Jedenfalls werden in der heutigen Zeit gut ausgearbeitete AGBs immer wichtiger.

Wir möchten daher in aller Kürze die drei wesentlichsten Kontrollmechanismen als eine Art Orientierungshilfe kurz darstellen:


Die Geltungskontrolle:


Diese Art der Kontrolle dient dem Schutz vor „versteckten Einzelbestimmungen“ :

es ist sich die Frage zu stellen, war die Vertragsbestimmung

· für den Vertragspartner nachteilig,

· brauchte der Vertragspartner mit dieser Bestimmung nicht zu rechnen

· wurde auf diese nicht gesondert hingewiesen


Treffen diese Voraussetzungen zu, so erlangt die konkrete vertragliche Bestimmung bereits von Gesetzes wegen (ex lege) keine Geltung.


Die Inhaltskontrolle:


In jenen Fällen, in denen eine Vertragsbestimmung, unter der Berücksichtigung aller Umstände für einen Vertragsteil gröblich benachteiligend ist, ist diese, und nur diese nichtig. Der übrige Vertragsinhalt bleibt aufrecht.


Was versteht man z.B. unter „gröblich benachteiligend „:


· gänzliche Ausschluss einer schadenersatzrechtlichen Kompensation

· Eingriff ins Gewährleistungsrecht

· ein Bestandnehmer (zB Mieter) haftet verschuldensunabhängig für Schäden am Bestandsobjekt (zB Wohnung)


Das Transparenzgebot:


Die AGBs müssen klar und deutlich die Rechte und Pflichten des Vertragspartners beschreiben.

Der Inhalt soll insbesondere nicht missverständlich, zweideutig oder unklar dargestellt sein,

z.B: „Für sonstige Schäden haften wir – soweit gesetzlich zulässig – nicht.“


Lassen Sie Ihre AGB daher prüfen!

Erst wenn die AGB einer Geltungs- und Inhaltskontrolle standhalten, und in Verbrauchergeschäften überdies den Anforderungen des Transparenzgebots genügen, können diese Vertragsinhalt werden.

Wir bei RETTIG-STRAUSS Rechtsanwalts GmbH stehen Ihnen hierbei gerne mit Rat und Tat zur Seite.


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