In unserer Kanzlei stellen Beratungen im Zusammenhang mit Testamentserrichtung einen permanenten Schwerpunkt dar, und waren insbesondere in jüngerer Zeit vermehrt zu führen.
Viele Menschen sind in Sorge, dass nach ihrem Tod familiäre Streitigkeiten aufbrechen, außer Kontrolle geraten, und im Zuge dessen einzelne Familienmitglieder ungerecht behandelt werden.
Warum ist ein Testament sinnvoll?
Um diese Sorgen und Fragen zu beseitigen ist unseres Erachtens die Errichtung eines Testaments von großer Bedeutung.
Der Testator kann im Testament seinem Wunsch, wie sein Vermögen nach seinem Tod aufgeteilt werden soll verbindlich Ausdruck verleihen. Des Weiteren können diesem besonders nahestehende Personen, seien es Familienmitglieder oder Freunde, mit einzelnen Vermögenswerten oder Beträgen bedacht werden. Neben den rechtlich bindenden Äußerungen des Testators, ist zusätzlich noch die Möglichkeit gegeben, sonstige Wünsche, Ratschläge und Bitten zu formulieren.
Durch die testamentarische Erbfolge kann man insbesondere auch auf aktuelle Lebenssituationen, wie etwa Scheidung, Geburt eines Kindes, neuer Lebenspartner und dergleichen reagieren und so von der im Gesetz normierten Erbfolge abweichen. Die Testamentserrichtung ermöglicht somit eine weitestgehende Berücksichtigung der individuellen Lebens- und Familiensituation.
Wobei kann der Anwalt bei Testamenten helfen?
Selbstverständlich sind vor allem im Erbrecht – und hier besonders bei der Errichtung eines Testaments – strenge Formvorschriften, sowie allgemein gesetzliche Vorschriften, zu beachten und einzuhalten. Entsprechend sind diese nur unter besonderen Umständen abänderbar. Hierbei ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt sehr ratsam, da dadurch sichergestellt werden kann, dass das Testament nicht nur formgültig, sondern auch inhaltlich richtig errichtet wird. Durch die rechtsanwaltliche Hilfe wird zudem gewährleistet, dass dieser verschriftlichte „letzte Wille“ nach dem Tod aufgefunden wird.
Ein Anwalt hilft und unterstützt den Mandanten dabei, die doch sehr komplexen und oftmals verwirrenden (gesetzlichen) Erbrechts- und Formvorschriften zu verstehen und bringt ihm diese in nachvollziehbaren und verständlichen Worten näher. Dabei wird ganz besonderer Augenmerk darauf gelegt, dem Testator das Wissen um die inhaltliche Bedeutung seines Testaments kenntlich zu machen, um so ein Ergebnis zu erzielen, das seinem Willen entspricht.
Die von uns errichteten Testamente werden auf Wunsch unserer Mandanten im Original in einem Bankinstitut sicher verwahrt und sind so dem eventuellen Zugriff anderer Personen entzogen. Darüber hinaus wird jedes Testament auch im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert, was verhindert, dass ein rechtsgültig errichtetes Testament verschwindet oder nicht aufgefunden wird.
Die Erleichterung und Zufriedenheit unserer Mandanten sich über dieses – doch eher unliebsame – Thema keine Gedanken mehr machen zu müssen, erfüllt unsere Kanzlei stets mit Freude.
Das gesamte Team der RETTIG-STRAUSS Rechtsanwalts GmbH würde sich freuen auch Sie bei der Errichtung Ihres Testaments beraten und unterstützen zu dürfen.
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