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Verkehrsunfall – Was ist zu tun?

Was tun bei einem Verkehrsunfall?


· Leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie die Polizei und Rettung!


Bei Personenschaden ist Erste Hilfe zu leisten. Wenn Sie nicht dazu fähig sind, haben Sie unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Verständigen Sie die Rettung und die Polizei!


Bei einem Sachschaden haben Sie die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine solche Verständigung darf nur unterbleiben, wenn die am Unfall beteiligten Personen ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.


· Erstellen Sie Bilder von den Fahrzeugen in Unfallsendlage.


Machen Sie Fotos vom Unfallort und Unfallschaden. Insbesondere Fotos von der Unfallsendlage. Oft können Unfälle nicht mehr genau rekonstruiert werden und liefern Fotos von der Unfallsendlage wichtige Beweise.


· Dokumentieren Sie alles!


Notieren Sie sich die genaue Unfallszeit, den genauen Unfallsort (z.B. Straßenname, Ortschaft) und den Unfallhergang, Verkehrszeichen, die am Unfall Beteiligten, Zeugen, Haftpflichtversicherungen.


· Suchen Sie möglichst unverzüglich einen Arzt auf!


Dies auch dann, wenn Sie glauben unverletzt zu sein. Oftmals stellen sich erst am nächsten Tag Schmerzen ein und man verliert kostbare Zeit, auch kann die Unfallkausalität umso besser nachgewiesen werden umso rascher Sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Zögern Sie nicht Ihre Verletzungen feststellen zu lassen.



· Bewahren Sie alle Belege und Befunde auf!


Bewahren Sie alle Rechnungen (Rezeptgebühren, Heilmittel) sowie medizinische Unterlagen von Krankenhaus- und Arztbesuchen sowie Therapien und Befundberichte, aber auch weitere Rechnungen die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, (wie zB Kosten der Abmeldung des Fahrzeuges, Abschleppkosten) penibelst auf.



· Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens!


Bei einer Körperverletzung empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu beauftragen, damit Sie sich einerseits vollkommen Ihrer Genesung widmen können und andererseits das bekommen was Ihnen von Gesetztes wegen auch zusteht.


Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten?

Gerne unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Meine Kanzlei steht Ihnen unter +43 (2282) 2379 oder office@der-anwalt.at zur Verfügung.



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