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Was bedeutet Schmerzengeld?

In § 1325 ABGB ist geregelt, dass wer jemanden an seinem Körper verletzt, die Heilungskosten des Verletzten zu bestreiten hat; ihm den entgangenen, oder wenn der Beschädigte zum Erwerb unfähig wird, auch den künftig entgehenden Verdienst ersetzt und ihm auf Verlangen überdies ein den erhobenen Umständen angemessenes Schmerzengeld zu bezahlen hat


Das Schmerzengeld ist eine Form des Schadenersatzes. Es ist eine Entschädigung für einen immateriellen Schaden und die Genugtuung für alles Ungemach, das der Verletzte infolge der Verletzung erduldete.


Laut dem Obersten Gerichtshof soll es dem Verletzten einen finanziellen Ausgleich für erlittene Schmerzen und entgangene Lebensfreude bieten und dadurch zur Überwindung seiner Unlustgefühle beitragen


Wann steht Schmerzensgeld zu?

Wenn Sie beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, einer Körperverletzung, einer ärztlichen Fehlbehandlung, aber auch nach einem Hundebiss oder einer missglückten Schönheits-OP durch das Verschulden eines anderen Menschen am Körper verletzt wurden, steht Ihnen uU ein angemessenes Schmerzengeld zu.


Wie hoch ist mein Anspruch?

Bei der Bemessung des Schmerzengeldes sind die Art und Schwere der Körperverletzung, die Art und Dauer der Schmerzen sowie die Dauer der Beeinträchtigung (Dauerfolgen) des Gesundheitszustandes und die damit verbundenen Unlustgefühle zu berücksichtigen.


In der Praxis wird ein medizinisches Gutachten durch einen Sachverständigen erstellt. Dieser untersucht den Verletzten, nimmt Einsicht in die Krankenunterlagen des Verletzten und stellt uA fest, in welcher Intensität und Dauer der Verletzte Schmerzen erlitten hat, ob und wie lange eine Pflege- und Haushaltshilfe erforderlich war, ob und wie lange evenuell Arbeitsunfähigkeit als kausal gerechtfertigt erscheint und ob Dauer- und Spätfolgen ausgeschlossen werden können. Danach werden die Schmerzen in Schmerzgrade aufgeteilt.


Im Anschluss können die Schmerzen quasi „in Geld umgerechnet werden“. Obwohl das Schmerzengeld nicht nach festen Tagessätzen, sondern in ihrer Gesamtheit bemessen werden soll, wird von den einzelnen Gerichten pro komprimiertem


Schmerztag (= 24 Stunden Tag) nach folgenden Tagessätzen bemessen:


· Leichte Schmerzen pro Tag 100 – 130 EUR · Mittelstarke Schmerzen pro Tag 200 – 250 EUR · Starke Schmerzen pro Tag 300 – 400 EUR · Qualvolle Schmerzen pro Tag bis 500 EUR


In Wien werden Werte von EUR 110 für leichte, EUR 220 für mittlere und EUR 330 für starke Schmerzen als Untergrenze angesehen. Im Sprengel LG Korneuburg gelten dieselben Tagessätze, vgl AnwBl 2020, 219.


Hierbei handelt es sich nur um eine Berechnungshilfe, nicht um eine Berechnungsmethode! In der Praxis sind vereinzelt und innerhalb von Gerichtssprengeln Abweichungen möglich.


Bei dieser sogenannten Globalbemessung sind alle nach dem üblichen Verlauf zu erwartenden körperlichen aber auch seelischen Schmerzen in ihrer Gesamtheit einzubeziehen und zu beurteilen (Rentenbemessungen nur ausnahmsweise). Auch andere Parameter sind miteinzubeziehen, wie zB. der Beruf des Betroffenen, der Heilungsverlauf, das Freizeitverhalten usw.


Wie hoch ein Zuspruch in der Praxis sein kann, lesen Sie hier.


Wie lange habe ich Zeit?

Der Schmerzengeldanspruch verjährt binnen 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.



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