Um Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung zu werden, benötigt man einen Kaufvertrag und die Eintragung ins Grundbuch. Dem Kaufvertrag geht in der Regel ein Kaufanbot voraus. Mit der Abgabe eines verbindlichen Anbots, besteht die rechtliche Verpflichtung des Käufers das Objekt zu erwerben.
Vorsicht ist geboten!
Das Anbot kann Bestimmungen enthalten, die für den Käufer nachteilig sind oder wichtige Bedingungen vorenthalten. Unter Umständen können dem Verkäufer Schadenersatzansprüche zustehen oder sind bereits tätig gewordene Makler oder Rechtsanwälte zu bezahlen, wenn der Käufer beispielsweise plötzlich wegen fehlender Finanzierungszusage oder aus anderen Gründen vom Kaufanbot zurücktritt.
Es sollten daher folgende Punkte unbedingt beachten werden:
· Sind wesentliche Bedingungen festgelegt?
· Welcher Kaufpreis ist zu bezahlen?
· Sind Nebenkosten angeführt wie zB. Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr, Umsatzsteuer für die Wohnung? Wer zahlt den Makler?
· Welche Belastungen werden übernommen? Mietverhältnisse?
· Ist Lastenfreiheit vereinbart und festgehalten?
· Ist die zeitliche Befristung des Kaufanbots festgehalten?
· Ist ein bestimmtes Rücktrittsrecht vereinbart?
· Sind notwendige Bedingungen festgehalten wie zB eine Finanzierungszusage?
· Sind für den Käufer nachteilige Haftungsansprüche ausgeschlossen?
· Ist die Gewährleistung enthalten oder beinhaltet das Anbot einen nachteiligen Ausschluss der Gewährleistung?
· Wer wird mit der Errichtung des Vertrages beauftragt?
· Wer wird als Treuhänder bestellt?
· Wann soll der Kaufvertrag unterfertigt werden?
· Ist ein Übergabetermin fixiert?
· usw.
Vor Legung eines Kaufanbotes nehmen Sie Einsicht ins Grundbuch und in den Bauakt, sowie Wohnungseigentumsvertrag. Überprüfen Sie mögliche Lasten, Zahlungsrückstände, Mietverhältnisse und mögliche Voraussetzung einer Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde.
Um Risiken zu vermeiden, empfiehlt es sich, Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Ihre Rechtsanwältin/Ihr Rechtsanwalt steht Ihnen für die Prüfung des Kaufanbotes sowie als Vertragserrichter und Treuhänder bis zur Eintragung im Grundbuch kompetent zur Seite.
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